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Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten
Umweltminister Robert Habeck und Ostsee-Fischer Schleswig-Holsteins wollen Schweinswale und tauchende Meeresenten besser vor dem Ertrinken in Stellnetzen schützen.


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Ziel des Meeresschutzes ist es, Lebensräume, Artenvielfalt und ungestörte ökologische Entwicklung zu bewahren oder wiederherzustellen. Dabei ist ein wichtiges Teilziel die Überwachung des Umweltzustandes (Monitoring), um vordringliche Maßnahmen zu planen und deren Wirksamkeit überprüfen zu können.

Schleswig-Holsteins Fischereiverbände und Umweltminister Robert Habeck wollen gemeinsam Schweinswale und tauchende Meeresenten besser vor dem Ertrinken in Stellnetzen schützen. Dazu unterzeichneten das Umwelt- und Fischereiministerium, der Landesfischereiverband und der Fischereischutzverband am 17. Dezember 2013 eine freiwillige Vereinbarung.

Kernpunkte sind eine deutliche Verringerung der Stellnetzfläche in den Sommermonaten Juli und August und die Meidung der Hauptfraßgebiete von tauchenden Meeresenten. Ebenfalls zu den Vertragspartnern gehört das Ostsee Info-Center Eckernförde, das die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen koordinieren wird.

Schleswig-Holstein ist als einziges deutsches Bundesland zugleich Anrainer von Nord- und Ostsee. Das Meeresmonitoring des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat damit die Anforderungen unterschiedlicher Meeresschutzabkommen zu erfüllen. Für die Nordsee sind dieses insbesondere das "Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks" (OSPAR-Übereinkommen) und das "Trilaterale Monitoring und Assessment Programm" des Gemeinsamen Wattenmeersekretariats (CWSS). Für die Ostsee ist das "Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets" (Helsinki-Übereinkommen, HELCOM) maßgeblich.

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